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Gesundheit

Arbeitsschutz: die rechtlichen Regelungen

Der Lehrerberuf ist anstrengend und stressig. Das kann die Gesundheit angreifen. Laut der Potsdamer Lehrerstudie von 2006 laufen 60 Prozent aller Pädagogen Gefahr, den beruflichen Belastungen nicht dauerhaft standzuhalten. Das macht Arbeits- und Gesundheitsschutz besonders wichtig.

Gesundheit: Arbeitsschutz: die rechtlichen Regelungen Lehrer gehören zu den gefährdeten Berufsgruppen für einen Hörsturz - durch Stress und hohe Lärmbelastung © Juergen Fälchle - Fotolia.com

„Innerhalb kürzester Zeit konnte ich auf dem linken Ohr kaum noch hören. Es war unheimlich“, Regina Schaper hatte einen Hörsturz, eine plötzlich auftretende rapide Verschlechterung des Hörvermögens. Wodurch so etwas ausgelöst wird, ist nicht bewiesen. Doch zu den begünstigenden Faktoren zählen Stress und hohe Lärmbelastung. „Für meinen Arzt war klar, dass mein Beruf schuld ist“, sagt die 53jährige Lehrerin. Ein großer Teil der Hörsturzpatienten kommen aus dieser Berufsgruppe.  

Die Tätigkeit gilt als typischer Stressberuf. Das entspricht nicht nur dem subjektiven Empfinden vieler Pädagogen, sondern wurde auch durch aufwändige Untersuchungen nachgewiesen. So kommt zum Beispiel die Potsdamer Lehrerstudie von 2006 zu dem Ergebnis, dass rund 60 Prozent aller Lehrer einem gesundheitlichen Risikoprofil entsprechen. Hier besteht eine erhöhte Gefahr, dass berufliche Belastungen nicht dauerhaft bewältigt werden können.

Deutlich wird durch diese Erhebung aber auch, wie entscheidend Gesundheitsschutz und -förderung im Schulalltag sind. Vor allem die Eindämmung von Lärm und unnötigem Stress ist wichtig, ebenso die Vermeidung orthopädischer Probleme sowie die Entschärfung von Gefahrenquellen im Chemie-, Sport- und Werkunterricht.

Grundsätzlich leitet sich der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aus bundesweit gültigen Rechtsnormen, vor allem dem Arbeitschutzgesetz (ArbSchG), ab. Im Bereich Schule werden diese allgemeinen Gesetze durch zahlreiche spezifische Bestimmungen ergänzt. Diese sind auf Landesebene geregelt.

Links zum Thema:

Die Gesundheitsschutz-regelungen für die Schule leiten sich aus dem Arbeitsschutz-gesetz (ArbSchG) ab. Der Gesetzestext ist online hier zu finden. 

Zwar werden schulspezifische Regelungen auf Landesebene erlassen und weichen dementsprechend voneinander ab, doch sind sie auch in vielen Punkten gleich. Hier kann man nachlesen, was für Hessen gilt. In anderen Bundesländern sieht es zum Teil ganz ähnlich aus.

Auf der Website des niedersächsischen Kultus-ministeriums wird grafisch veranschaulicht, wie Schul-leitung, Kollegium, Arbeits-schutzausschuss und andere Beteiligte zusammen spielen sollten.

Verantwortlich für Arbeits- und Gesundheitsschutz: die Schulleitung

An der eigenen Schule ist der Schulleiter erster Ansprechpartner in Sachen Gesundheitsschutz. Er ist dafür verantwortlich, dass entsprechende Regelungen eingehalten werden. Auch sollte er dafür sorgen, dass regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen erfolgen.

Hierbei wird die Schule gemeinsam mit einer vom Kultusministerium gestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit begangen. Die Fachkraft steht dabei beratend zur Seite, vergleicht, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und gibt Empfehlungen, wie zum Beispiel diejenige, besonders laute Unterrichtsräume mit Schallschluckelementen auszustatten.

Wird nach individuellen Schutzmaßnahmen verlangt, kommt es hingegen häufig zu Schwierigkeiten. Anne Jenter, bei der GEW zuständig für Arbeits- und Gesundheitsschutz, verweist auf den Fall eines Berufsschullehrers, der aufgrund orthopädischer Probleme für seinen Werkunterricht speziell angefertigte Sicherheitsschuhe benötigte. Sowohl Land als auch Gemeinde weigerten sich, die Kosten hierfür zu übernehmen. Er klagte dagegen.

Der VGH Baden-Württemberg gab ihm Recht (Aktenzeichen: 9 S 778/04) und stellte fest, dass das Land als Arbeitgeber die Kosten tragen muss. Sicher ist dieser Fall eher ungewöhnlich. Doch wer sich beispielsweise aufgrund von Bandscheibenproblemen um einen rückenfreundlichen Stuhl bemüht, dürfte sich in einer ganz ähnlichen Situation wieder finden.

Kosten werden ungern übernommen

Anne Jenter sagt dazu: „Wer einen solchen Anspruch geltend machen will, muss zunächst nachweisen, dass aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht. Leider werden Antragssteller oft vorschnell abgewiesen oder zu anderen Stellen geschickt. In so einem Fall sollte man hartnäckig bleiben.“

Inwieweit der Gesundheitsschutz organisatorisch verankert wird, hängt vom jeweiligen Bundesland und dort von Faktoren wie zum Beispiel der Schulgröße ab. So ist es in Niedersachsen an Schulen mit mehr als 20 Bediensteten Pflicht, einen Arbeitsschutzausschuss zu installieren. Dieser besteht aus dem Schulleiter, zwei Personalratsmitgliedern und den beiden Sicherheitsbeauftragten für Innen- und Außenbereich. Er sollte mindestens drei Mal im Jahr tagen, möglichst auch unter Hinzuziehung außerschulischer Kompetenzen (RdErl. D. MK v. 12.5.2004 202-40 180/1-1).

Eine ungewöhnliche Situation besteht in Nordrhein-Westfalen: Hier hat das Kultusministerium mit der BAD GmbH einen privaten arbeitsmedizinischen Dienst beauftragt. Dort gibt es auch eine Hotline, bei der sich Lehrer von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen können.

Stefan Hirsch

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