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Handys in der Schule

Handy-Ordnung schützt vor Ärger und Lernrückständen

Weder Schule noch Elternhaus können ein Handyverbot durchsetzen. Aber klare Regelungen mit transparenten Sanktionen ersparen Lehrkräften viel Ärger und manchen Schüler/-innen erhebliche Lernlücken.

Handys in der Schule: Handy-Ordnung schützt vor Ärger und Lernrückständen Transparente Regeln zur Handynutzung schaffen © Sir_Oliver - stock.adobe.com

Was hat das Aufholprogramm von Bund und Ländern nach den Corona-bedingten Schulschließungen eigentlich bewirkt? Bislang offenbar vielerorts wenig. Im Juni 2022 diagnostizierte Heinz-Peter Meidinger, der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, im Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe „noch immer massive Lernrückstände“ bei vielen Schülerinnen und Schülern, wie ZEIT ONLINE am berichtete. Der Lehrerverband fordert daher eine „bundesweite Erfassung von Lernlücken“.

Doch nicht nur durch die Pandemie, sondern auch durch zu häufige Handynutzung entstehen „massive Bildungsrückrückstände“ bis zu einem Jahr. Das sind die Ergebnisse einer Fortschreibung der renommierten Hattie-Studie, die im Januar 2022 veröffentlicht wurden (vgl. dazu den Beitrag „Gefährliche Ablenkung durch Handys“ in der Süddeutschen Zeitung). Schulen müssten sich deshalb nach Ansicht von Professor Klaus Zierer, Hattie-Experte und Ordinarius für Schulpädagogik an der Universität Augsburg, „besonders um die Handynutzung der Kinder kümmern“. – Eine Handynutzungs-Ordnung ist ein guter erster Schritt dazu.

Ein Pakt für den Schulfrieden

In der Schule darf das Mitbringen von Handys nicht verboten werden, obwohl die unerlaubte Nutzung von Smartphones immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Lehrkräften und Schüler/-innen führt: Heimliche Film- und Tonaufnahmen und Ablenkung im Unterricht, Unterschleif  bei Prüfungen, Cybermobbing, „Happy Slapping“ auf dem Schulweg und in den Pausen – die Liste möglicher Konfliktsituationen ist lang und für Lehrkräfte jeden Tag aufs Neue eine echte Herausforderung. 

Mit einer Handynutzungs-Vereinbarung lassen sich solche Vorfälle wenn auch nicht vermeiden, so doch erheblich dezimieren. – Vorausgesetzt, 

  1. der Vertrag enthält die dafür erforderlichen Regelungen und einen klar definierten Umgang mit Regelverstößen,
  2. alle Beteiligten, Lehrkräfte, Schüler/-innen und deren Erziehungsberechtigte kennen und tragen die Regelungen und mögliche Konsequenzen bei Regelverletzungen mit,
  3. das gesamte Kollegium steht geschlossen hinter den Regelungen im Handynutzungsvertrag und sorgt für eine konsequente Einhaltung, indem u. a. auf Regelverletzungen grundsätzlich immer reagiert wird und definierte Sanktionen auch wirklich „durchgezogen“ werden.

Werden diese drei Punkte berücksichtigt, herrschen bezüglich der Smartphone-Nutzung klare Verhältnisse, und Sie als Lehrkraft sparen sich Zeit und Nerven für Ihre eigentlichen Aufgaben.

Akzeptanz durch gemeinsame Vereinbarung

Der Erfolg einer Handynutzungs-Ordnung steht und fällt mit der Akzeptanz aller Beteiligten. Wird sie beispielsweise nur von Schulleitung und Kollegium formuliert und in Kraft gesetzt, sind Widerstände mancher Eltern und Erziehungsberechtigter vorprogrammiert, die zum Beispiel fordern, dass ihre Kinder auch während des Schultages erreichbar sind. 

Die Redaktion der Website des Landesmedienzentrums [LMZ] Baden Württemberg empfiehlt daher, dass sich die Schule bereits „im Vorfeld ein klares Meinungsbild“ aller Beteiligten verschafft: „Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, als auch die Eltern“ sollten „bei der Erstellung einer Ordnung berücksichtigt und involviert werden“ (ebd.).

Schritt für Schritt alle ins Boot holen

Wie ein mit der Handy-Ordnung betrautes Team dabei vorgehen könnte, wird dabei detailliert beschrieben. Hier die einzelnen Schritte dabei:

  • Lehrkräfte (und ggf. auch weitere Mitglieder des Kollegiums), Schüler/-innen und Erziehungsberechtigte äußern sich bei einer Umfrage zu „Themen/Regelungen, die getroffen werden sollten“.
  • Ein Arbeitskreis „aus Lehrkräften, der Schüler/-innen-Vertretung (SV) sowie Elternvertretern“ erstellt daraus eine erste Fassung.
  • Diese wird „in den jeweiligen Gremien wie Schulleitung, GLK (Lehrkräften), SV und Elternvertretung“ diskutiert und entsprechend modifiziert.
  • Anschließend werden die Vorschläge in einem überarbeiteten Konzept zusammengeführt, das erneut in die Gremien geht.
  • Die endgültige Fassung geht zunächst in die Schulkonferenz und wird dann von Gesamtlehrer- und Schulkonferenz beschlossen.
  • Dann wird die Handy-Ordnung in den Klassen vorgestellt und es erfolgt ein „gemeinsames symbolisches Unterzeichnen“.
  • Zuletzt wird sie „über einen Infobrief an alle Eltern“ und Erziehungsberechtigten kommuniziert.

Das von der LMZ-Redaktion vorgeschlagene Verfahren ist zwar basisdemokratisch, aber eben dadurch auch mühsam und langwierig. Schneller geht es, wenn der Arbeitskreis zu einer Projektwoche einlädt, an deren Ende dann ein gemeinsames Konzept steht, das direkt in der Schulkonferenz vorgestellt und verabschiedet wird. 

Konzept: Schüler/-innen erstellen Handyordnung

Eine weitere Möglichkeit: Sie überlassen das Erstellen einer Handy-Ordnung Ihren Schülerinnen und Schülern. Auf der Website „Handysektor“ findet sich dafür ein Leitfaden speziell für Jugendliche, der im Prinzip auch die oben skizzierten Arbeitsschritte einhält und alle Beteiligten in die Entscheidungen einbezieht.
Und auf der Website „Medienkompetenzrahmen NRW“ gibt es eine Unterrichtseinheit zum Thema „Schülerinnen und Schüler entwerfen eine eigene Handy-Ordnung“, die auf 2 bis 4 Unterrichtsstunden in höheren Klassen ausgelegt ist. Am Ende dieser kurzen Unterrichtseinheit steht natürlich keine letztgültige Handy-Ordnung, aber die Schülerinnen und Schüler denken grundlegend über die „Smartphone-Nutzung im Schulkontext“ nach (vgl. dazu das PDF „Unterrichtseinheit ‚Handyordnung‘“, S. 4 ff.): 

  1. Sie befassen sich zunächst in Gruppenarbeit (GA) „mit den Möglichkeiten von Handys und Smartphones und den daraus resultierenden Problemen wie Cybermobbing und Straftaten“ und
  2. erarbeiten anschließend in einer zweiten GA-Phase „anhand einer Checkliste wichtige Regelungen für eine eigene Handyordnung.“

Die Autoren des Konzepts merken dazu an: „Das grundsätzliche Vorgehen ist (...) auch übertragbar auf andere Gruppen, z. B. die Schulkonferenz.“ – Ein nützliches Tool also, das sowohl dem Arbeitskreis Handy-Ordnung dienlich sein kann, als auch bei den Schülerinnen und Schülern die Akzeptanz von Handy-Regelungen in der Schule fördert: Sie erkennen klar, dass eine Handy-Ordnung keine Schikane ist, sondern vor allem als Schutz vor Cybermobbing und möglichen Straftaten dient.

Weiterführende Hinweise: 

Die „Ordnung für digitale Endgeräte“ auf der oben verlinkten Website des LMZ Baden Württemberg koppelt acht einprägsame Regeln mit angemessenen Sanktionen und gibt gute Impulse für den Passus „Umgang mit Regelverstößen“ in einer Handy-Ordnung.

Das Röntgengymnasium in Remscheid kommuniziert seine ausführliche Ordnung zum „Umgang mit privaten elektronischen Medien in der Schule“ auf seiner Schulwebsite. Ein Blick in das gut strukturierte Konzept lohnt sich für alle Macher/-innen eines vergleichbaren Regelwerks, denn es berücksichtigt vielfältige Bereiche und Situationen: Was ist im Unterricht/außerhalb des Unterrichts zu beachten? Was bezüglich Datenschutz und Persönlichkeitsrechten? Was gilt für Lehrkräfte, was für Eltern? Was passiert bei Regelverletzungen? Wo ist eine Nutzung tabu und wann und wem ist in der Schule die Handynutzung erlaubt? – Letzteres ist ein Punkt, der in keiner Handy-Ordnung fehlen sollte. Denn auch für einen Kodex zur Nutzung von privaten Smartphones in der Schule gilt: Je restriktiver die Regelungen, desto reizvoller der Tabubruch.

Martina Niekrawietz

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